Das Flurbereinigungsverfahren in Nieder-Gemünden wurde im November 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Wir haben hierzu eine Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gegenüber dem Amt für Bodenmanagement Fulda, Außenstelle Lauterbach, -Flurbereinigungsbehörde-, Adolf-Spieß-Str. 34, 36341 Lauterbach
Die NABU Gruppe Homberg (Ohm) und die Vogel- und Naturschutzgruppe Maulbach kritisieren den radikalen Kahlschlag in Feldgehölzen im Bereich Sörnteich bei Appenrod/Maulbach. Der Rückschnitt stellt eine erhebliche Beeinträchtigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz dar. Der NABU sieht hierin eine Ordnungswidrigkeit, die geahndet werden muss.
Außerdem wird die nicht sachgemäße Durchführung der Ausgleichsmaßnahme, welche eine Wiedergutmachung der beim Bau der A49 entstehenden Naturschäden darstellen soll, bemängelt. Hier wurde der Diebachsgraben 5m breit und 1,5 m tief ausgehoben und dadurch die gesamt Fauna und Flora vernichtet.
Die NABU Homberg und die Vogelschutzgruppe Maulbach fordern von den Naturschutzbehörden entsprechende Maßnahme einzuleiten.
Das ausführliche Schreiben an die Naturschutzbehörden, an das Regierungspräsidium sowie an die Autobahnplanungsgesellschaft DEGES findet ihr hier->
Sehr geehrte/r Abgeordneten-Kandidaten/innen der SPD für das Stadtparlament Homberg,
Bei den hessischen Kommunalwahlen am 6. März steht auch der Schutz von Natur um Umwelt zur Wahl. Mit zehn Kernforderungen für mehr Naturschutz setzt sich die NABU Gruppe Homberg für die Stärkung der nachhaltigen Entwicklung in der Region ein. „Städte und Dörfer spielen für den Erhalt der biologischen Vielfalt eine immer größere Rolle. In den politischen Entscheidungen von Landkreisen und Kommunen fehlen aber oft noch entsprechende Weichenstellungen“, erklärt NABU-Kreisverbandsvorsitzender Karl-Heinz Zobich. So erfolge die Pflege von öffentlichen Grünflächen viel zu selten nach aktuellen ökologischen Standards. „Wir brauchen mehr blühende Wiesen, Brutmöglichkeiten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse“, so Zobich. Bei der Gehölzpflege an Straßen und Wegen sei immer öfter eine „Tabula-rasa-Mentalität zu beobachten, bei der Hecken und Bäume oft auf große Strecken brutal abgeholzt werden, anstatt mit behutsamen und abschnittsweisen Rückschnitten auf eine allmähliche Verjüngung hinzuarbeiten. Kommunalpolitiker stünden in der Verantwortung, sich für mehr Naturschutz auf den gemeindeeigenen Flächen einzusetzen.
Die Defizite im kommunalen Naturschutz zeigten sich auch im ländlichen Bereich. „Wir beobachten hessenweit, dass gemeindeeigene Ränder von Wegeparzellen von Landwirten unrechtmäßig unter den Pflug genommen werden, ohne dass etwas passiert. Auch feuchte Senken – wertvolle Lebensräume für Amphibien und Rastbiotope für Zugvögel – werden vielfach mit Aushub verfüllt. Dadurch gehen wertvolle Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen verloren“, so Zobich.
Vielfach werde auch unterschätzt, wie groß der Handlungsspielraum von Städten und Gemeinden sei, die biologische Vielfalt zu schützen. „Ob bei der ökologischen Zertifizierung des kommunalen Waldes, der Ausweisung von Gewässer-Entwicklungsstreifen an Bächen und Flüssen, einer besseren Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen oder der Förderung einer naturnahen Landwirtschaft – die Kommunen können an vielen Stellen tätig werden“, erläutert Zobich. Mit den zehn Kernforderungen für mehr Naturschutz zeige der NABU auf, wie die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen vor Ort konkret umgesetzt werden könne. In den Wahlprogrammen der Parteien gebe es hier zum Teil noch erheblichen Nachholbedarf. Der NABU Homberg fragt die Kandidatinnen und Kandidaten, wie sie es mit dem Schutz von Natur und Umwelt halten“
Insbesondere bei den nachfolgenden Punkten ist uns eine kooperative Zusammenarbeit in der kommenden Amtsperiode wichtig.
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1) Pflege von öffentlichen Grünflächen nach ökologischen Standards
2) Verzicht auf Gifteinsatz
3) Wachsenlassen von Blühwiesen
4) Erhalt alter Baumstrukturen
5) Gehölzpflege auf kommunalen Flächen nach naturschutzfachlichen Grundsätzen
6) FSC-Zertifizierung Stadtwald
7) Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen
8) Erhalt und Wiederherstellung aller umgebrochenen Wege und Grabenparzellen in voller Breite
9) Offenheit der Kommune gegenüber der Naturschutzverbände für Verbesserungsvorschläge
10) Transparentere Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltungsgremien
Naturdenkmale sind markante Einzelschöpfungen der Natur, Sie sind wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
besonders zu schützen. Die Winterlinde im Außengarten des Homberger Schlosses ist das älteste bekannte Naturdenkmal im Vogelsbergkreis. Von Herrn Professor Fröhlich aus Maulbach wird sie in
seinem Buch auf 800 bis 1000 Jahre geschätzt. Ob die im Volksmund als „Hohler Baum“ mit einem Stammumfang von 11 Metern bekannte Naturschatz wirklich so alt ist lässt sich aufgrund des fehlenden
Stammkerns nicht genau nachweisen.
Auf öffentlich zugänglichen Plätzen ist von Stadt- und Kreisverwaltung auch die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So können an alten Bäumen Kronenteile absterben und mit der Zeit ausbrechen.
Besonders gefährlich sind Stammausfaulungen, welche ein Umstürzen bewirken könnten. Dann sind Pflegemaßnahmen erforderlich. Wegen Auffälligkeiten am Naturdenkmal wurden vom Hauptamtsleiter der
Stadt Homberg Markus Haumann und dem Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Vogelsbergkreises Marco Schuster zu einer Ortsbesichtigung eingeladen. Hier wurden die erforderlichen Maßnahmen
besprochen. Die Ausführung wurde der Bevölkerung über die Presse mitgeteilt. Der NABU-Kreisverband Vogelsberg und die NABU-Gruppe Homberg bedanken sich für die vorbildliche Planung unter
Einbindung der Öffentlichkeit und für die gut gelungene Ausführung. Die Eigenart und Schönheit des Naturdenkmals wurden erhalten. Der NABU hofft, dass uns die Linde noch einige Hundert Jahre
erhalten bleibt.