Flurbereinigungsverfahren F3218 Nieder-Gemünden Vorbereitende Arbeiten zur Einleitung des Verfahrens - Anhörung nach § 5 FlurbG

wir bedanken uns für die Beteiligung. Wir nehmen hierzu wie folgt Stellung:

Teile des Naturschutzgebietes Ohmaue/Igelsrain und des FFH-Gebiets Feldatal/Kahlofen und Ohmaue befinden sich im Verfahrensgebiet. Für das FFH-Gebiet sind im Grünlandbereich keine LRT’s ausgewiesen. Eine Verbesserung der botanischen Ausstattung ist anhand der vom Regierungspräsidium beauftragten Gutachten nicht erkennbar. Die Diversität der Amphibien und Insekten hat gravierend gelitten. Einer der Hauptgründe hierfür ist eine nicht an den Zielen der Verbesserung der Biodiversität ausgerichtete Bewirtschaftung bzw. Pflege.
Wir beantragen daher die Einrichtung einer Fläche für die eine naturschutzfachlich ausgerichtete Beweidung der Grünlandbereiche mit einer für nasse Flächen geeigneten Tierart. Dies soll auch die im Gemeindegebiet ansässigen Biolandwirte unterstützen.

Im Verfahrensgebiet liegen gesetzlich geschützte Biotope. Einen Schwerpunkt bilden hier die Nass- und Feuchtwiesen im Naturschutz- und FFH-Gebiet sowie die außerhalb jenseits der A5 angrenzende Nasswiese (Biotop 519). Eine weitere feuchte/nasse Wiese liegt an der Felda (Biotop 489). Durch die Bewirtschaftung/Pflege analog den Ausführungen zu den Flächen im NSG/FFH-Gebiet sollten diese erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Der Streuobstbestand und Grünland südlich Maulbach (Biotop 612) sollte erhalten und erforderlichenfalls wieder hiergestellt werden. Dies gilt auch für das Gehölz südöstlich Nieder-Gemünden (Biotop Nr. 489), das Gehölz südlich Nieder-Gemünden (Biotop Nr. 455) sowie den Grünland-Gehölz-Komplex westlich Rülfenrod (Komplex Nr. 39).

Teile der WRRL-Gewässer Ohm, Felda und Ortenröder Bach befinden sich im Projektgebiet. Letzterer soll im Rahmen des Programms „100 wilde Bäche“ renaturiert werden. Für alle Gewässer sollte ein beiderseitiger Uferrandstreifen mit einer Breite von zehn Metern ausgewiesen und in das Eigentum der Gemeinde Gemünden überführt werden. Die Vorgaben aus den Bewirtschaftungsplänen sollten umgesetzt werden. Hierdurch wird dem Erhalt zahlreicher gesetzlich geschützter Biotope im und im Umfeld der Gewässer sowie der Behandlung der Gewässer-LRTs Rechnung getragen.

Die für den Erhalt/die Verbesserung der Biodiversität wichtigen Vernetzungsstrukturen in der offenen Landschaft sind im Verfahrensgebiet nicht/nicht mehr im ausreichenden Ausmaß vorhanden. Ausgewählte zu erhaltene Feldwege sollten mit einer ausreichenden Breite angelegt werden. Dort können autochthone Gehölze (Hecken, Baumhecken, Alleen etc.)  gepflanzt. Hierbei sollten besonders die für die Förderung der Biodiversität empfohlenen Arten berücksichtig werden. Vorschläge für die Verortung und deren konkreter Ausgestaltung werden derzeit von uns entwickelt und nachgereicht. Hierbei orientieren wir uns u.a. an den Vorschlägen von Markus Dietz, die wir ihnen als Anlage beifügen.

Dem durch den Klimawandel verursachten Mangel bei der Neubildung von Grundwasser sollte durch eine Wiedervernässung geeigneter Bereiche entgegengewirkt werden. Entwässerungsgräben sollten verschlossen werden. Die Bewirtschaftung könnte analog der vorgeschlagenen Großbeweidung erfolgen. Diese im Verfahrensgebiet vorhandenen Auen dienen dann auch dem Hochwasserschutz.
Im NSG/FFH-Gebiet sollten die Bedingungen für die bereits erfolgte Ansiedlung des Bibers verbessert werden. Diesen könnte dann durch seine Aktivitäten kostenfrei wesentliche Verbesserungen für die Biodiversität erreichen. Selbst die Wiederansiedlung der im Gebiet ausgestorbenen Bekassine könnte erreicht werden.

Herzliche Grüße

 

Karl-Heinz Zobich

 

Beauftragter des NABU-Kreisverband Vogelsberg
und der NABU-Gruppe Homberg-Gemünden